Bei den diversen ausgestorbenen Berufen hören wir immer wieder, dass Arbeiten auch von Kindern verrichtet wurden.
Wenn Kinder arbeiten müssen, dann handelt es sich nach unseren heutigen Vorstellungen, um ‚Kinderarbeit‘. Im Mittelalter gab es allerdings den Begriff Kinderarbeit noch nicht. Kinder ab 6 Jahren galten bereits als arbeitsfähig und es wurde auch erwartet, dass sie dem elterlichen Lebensunterhalt beisteuerten, oder sich bereits selbst versorgen mussten. Eine Schulpflicht gab es noch lange nicht.
In dieser Folge schauen wir uns an, was typische Tätigkeiten für Kinder waren und welche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten dabei möglich waren.